BDSG-Novellen I, II und III
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Verabschiedung nachfolgend näher beschriebener Datenschutznovellen, die zu umfangreichen Änderungen des Datenschutzrechts führen, hat der Deutsche Bundestag v. a. auf die Datenschutzskandale in jüngster Vergangenheit reagiert und zugleich die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste und Verbraucherkreditverträge umgesetzt.
Die Datenschutznovelle I („Scoring“, Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, BT-Drs. 16/13219 und 16/10529) wurde bereits im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 48, S. 2254 ff. - http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl) veröffentlicht. Das Gesetz erweitert u. a. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring und schafft zusätzliche Transparenzpflichten. Es tritt am 1. April 2010 in Kraft.
Die Datenschutznovelle II („Datenhandel“, Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften, BT-Drs. 16/13657 und 16/12011) wurde am 3. Juli 2009 beschlossen. Eine Ablehnung durch den Bundesrat ist nicht zu erwarten, sodass die Novellierung bis auf wenige Ausnahmen am 1. September 2009 in Kraft treten kann. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden die Zulässigkeits- und Transparentsanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverwaltung.
Die Datenschutznovelle III („Verbraucherkredit“, Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, BT-Drs. 16/13669) hat der Bundestag am 2. Juli 2009 verabschiedet. Die Änderungen im BDSG betreffen im Wesentlichen Auskunftspflichten beim Abschluss bzw. der Ablehnung eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe mit einem Verbraucher. In diesem Gesetzgebungspaket finden sich zudem weitere Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Diese Änderungen treten am 11. Juni 2010 in Kraft.
Die für den Berufsstand wesentlichen Änderungen des BDSG (gültig ab 1. September 2009) sind als Anlage beigefügt.
Anlage