BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit anliegendem Schreiben vom 1. April 2009 (IV A 3 - S 0338/07/10010) hat sich das Bundesministerium der Finanzen zum Verfahrensablauf bei der vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO), dem Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO) und der Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO) geäußert. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass der Erklärungstext, der in die Steuerbescheide aufgenommen wird, nunmehr wie folgt ergänzt wird:
„Die Vorläufigkeitserklärung erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch Anwendung bzw. Auslegung des einfachen Rechts entscheidet.“
Diese Ergänzung entspricht der Änderung des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO durch das Steuerbürokratieabbaugesetz. Sie soll dazu beitragen, Masseneinspruchsverfahren zu vermeiden, wenn die strittige Frage sowohl unter verfassungsrechtlichen als auch unter einfachgesetzlichen Aspekten zu beurteilen ist.