Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bei rückwirkender Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit beigefügtem Schreiben vom 17. März 2009 nun auch den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der bei rück-wirkender Anwendung des seit dem 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer- und Bewer-tungsrechts gilt.
Demnach hat die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten auf den 2. Januar 2007 einen Wert von 4,02 Prozent und auf den 2. Januar 2008 einen Wert von 4,58 Prozent errechnet.
Der Basiszins auf den 2. Januar 2007 ist für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 und der Basiszins auf den 2. Januar 2008 ist für Bewertungsstich-tage ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, wenn der Erwerber gem. Artikel 3 ErbStRG einen Antrag auf rückwirkende Anwendung des neuen Rechts gestellt hat.