Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium der Finanzen hat nun gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Erbschaftsteuerreformgesetzes die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben (Anlage 1), die für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (Anlage 2) bzw. ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (Anlage 3) anzuwenden sind, wenn ein Erwerber einen Antrag nach Artikel 3 des ErbStRG auf rückwirkende Anwendung des neuen seit dem 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gestellt hat.
Ebenfalls beigefügt finden Sie die vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegebenen Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2009 (Anlage 4).