Informationsblatt des Bundesverbandes für Freie Berufe (BFB) zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld für Freiberufler
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Konjunkturpaketes II (BGBl 2009 I, S. 416) wurden auch Verbesserungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld beschlossen.
Neu ist zum Beispiel, dass das Kurzarbeitergeld bereits bei der Arbeitsstundenreduzierung lediglich eines einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters angezeigt und beantragt werden kann. Vorher musste mindestens ein Drittel der Belegschaft von der Unterauslastung betroffen sein.
Neu ist weiter, dass die Arbeitsagentur anteilig oder vollständig die Sozialversicherungsbeiträge des kurzarbeitenden Beschäftigten übernimmt.
Der BFB hat in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit hierzu ein Infoblatt erarbeitet (Anlage). Dieses Infoblatt ist auch auf der Homepage des BFB (
www.freie-berufe.de) herunterladbar. In diesem werden unter anderem die Voraussetzungen aufgezeigt, die erfüllt sein müssen, um Kurzarbeitergeld anzeigen und beantragen zu können. Weiterhin werden die Möglichkeiten der Förderung der Weiterbildung über die Bundesagentur für Arbeit dargestellt.