Rückstellungen für Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unteralgen (GDPdU)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 11. März 2010 hat das BMF auf die Eingabe der Bundessteuerberaterkammer vom 25. Februar 2009 zu der Frage der Rückstellungen für Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) geantwortet.

Das BMF geht in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder davon aus, dass in Wirtschaftsjahren, die nach dem 24. Dezember 2008 enden, für die Verpflichtung zur Anpassung der betrieblichen EDV-Systeme an die GDPdU dem Grunde nach Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten anzusetzen sind.

Die Eingabe sowie die Antwort des BMF sind in der Anlage beigefügt.

Anlage 1


Anlage 2