Sofortmeldung bei schwarzarbeitanfälligen Unternehmen
Hier: Zuletzt unser Rundschreiben Nr. 028/2009 vom 29. Januar 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2009 für besonders schwarzarbeitanfällige Branchen eingeführten Sofortmeldung gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung einen Fragen- und Antwortenkatalog zu den in der Praxis auftretenden Auslegungsfragen erstellt, welcher in Zukunft auch noch weiter ausgebaut werden soll (Anlage).
Wir werden Sie hier weiter unterrichten.
Anlage