Sofortmeldung bei schwarzarbeitanfälligen Unternehmen
Hier: Zuletzt unser Rundschreiben Nr. 028/2009 vom 29. Januar 2009


Sehr geehrte Damen und Herren,  

im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2009 für besonders schwarzarbeitanfällige Bran­chen eingeführten Sofortmeldung gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV haben die Spitzenorganisatio­nen der Sozialversicherung einen Fragen- und Antwortenkatalog zu den in der Praxis auftre­tenden Auslegungsfragen erstellt, welcher in Zukunft auch noch weiter ausgebaut werden soll (Anlage).

Wir werden Sie hier weiter unterrichten.

Anlage