Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2009, IV A 3 - S 0623/09/10001, weist das Bundesministerium der Finanzen auf Folgendes hin (s. Anlage):
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren
begehrt wird, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer über die Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben,
Die Aufwendungen sind höchstens bis zu einem Betrag von 1.250 € zu berücksichtigen. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen (vgl. Nummer 4.6.1 vierter Absatz des Anwendungserlasses zu § 361 AO).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage