Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995


Sehr geehrte Damen und Herren,  

mit anliegendem Schreiben vom 4. Februar 2009  (IV A 3 - S 0625/08/10007) hat das BMF darauf hingewiesen, dass in dem BMF-Schreiben vom 14. Mai 2008 (BStBl. I 2008, S. 587) der vorletzte Satz („Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.“) gestrichen wird. Von einer bundeseinheitlichen Anweisung zu der Frage, ob Einspruchsverfahren, in denen die angebliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 geltend gemacht wird, nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen können, werde abgesehen.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht für eine Übergangsfrist auf der Seite des BMF zum download bereit.


Anlage