Vertretung vor den Finanzämtern


a) Antragstellung gegenüber den Finanzämtern

Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:

Antrag auf

  • Anpassung der Steuervorauszahlung,
  • Fristverlängerungen,
  • Stundung der Steuerschulden,
  • Erlass von Steuerschulden,
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen,
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung,
  • Erstattung ausländischer Quellensteuer.

b) Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern

Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten

  • im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
  • bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.