Weitere Leistungen

Steuerberater und Steuerberaterinnen können vielfältige weitere Leistungen für Sie erbringen. Das Berufsrecht schreibt lediglich vor, dass diese Tätigkeiten mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sein müssen.

Mit dem Beruf des Steuerberaters ist grundsätzlich jede Tätigkeit vereinbar, die nicht gewerblich ist oder nicht in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und dem Ansehen des Berufs nicht schadet (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG, §§ 39 - 41 BOStB). § 39 Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) enthält eine Aufzählung der möglichen Tätigkeitsfelder des Steuerberaters, die jedoch nicht abschließend ist. Der Steuerberater hat individuell zu entscheiden, welche Leistungen er aufgrund seines Fachwissens erbringen kann.

Aufgrund der Vielfalt an möglichen vereinbaren Tätigkeiten spezialisieren sich die Steuerberater in der Regel auf einzelne Fachgebiete. Für die Suche nach einem geeigneten Steuerberater halten die Steuerberaterkammern Spezialistenverzeichnisse bereit und sind auf Anfrage gerne bei der Auswahl eines auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen Ansprechpartners behilflich. Einige Steuerberaterkammern unterhalten bereits einen Steuerberatersuchservice auf ihrer Homepage.

Die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten werden im Folgenden auszugsweise dargestellt.