Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin

Zwei Wege führen normalerweise zum Steuer­berater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufs­ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraus­setzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit unterschiedlich lang (2, 3, 4, 6 oder 8 Jahre).


Seit dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kauf­männischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.