Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin - Kaufmännische Ausbildung
Praktiker erfüllen unter folgenden Voraussetzungen die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung:
- Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellter/e) bzw. gleichwertige Vorbildung
- zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an die Ausbildung
- mindestens siebenjährige praktische Tätigkeit nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in
Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.
Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.
Steuerberaterexamen