Prüfungsanforderungen
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:
- Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
- Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Gesellschaftsrecht)
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.